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  • Schnelle Hilfe vor Ort

    Wasserwacht Mering

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    Wasserwacht Mering

Tauchen im Wasserrettungsdienst

Aufgaben

  •  Rettung von Personen
  •  Suche und Bergung von Vermissten und Ertrunkenen
  •  Bergung von Gütern, von denen eine Gefahr für Mensch oder die Umwelt ausgehen kann
  •  Mitwirkung im Katastrophenschutz
  •  Durchführung von Aufgaben in behördlichem und nichtbehördlichem Auftrag
  •  Dokumenationen unter Wasser mit Film und Foto
  •  Mitwirkung im Natur- und Gewässerschutz
  •  Aus- und Fortbildung von Signalmännern, Rettungstauchern, Tauchereinsatzführern und Tauchausbildern

Einsatz

Tauchübungen und Taucheinsätze dürfen nur von ausgebildeten Tauchern mit gültiger Tauchberechtigung gemäß DGUV Regel 105-002 durchgeführt werden. Ausgebildete Taucher unter 18 Jahren dürfen nur bei Übungen eingesetzt werden. Das Gleiche gilt für den Signalmann.

Tauchübungen und Taucheinsätze von Tauchtrupps werden nur nach Anordnung durchgeführt und erteilt von:

  •  Tauchereinsatzührer
  •  Wachleiter der Wasserrettungsstation
  •  Gruppenführer der SEG
  •  Einsatzleiter Wasserrettungsdienst
  •  Tauchausbilder
  •  Technischer Leiter
  •  bei Gefahr im Verzug entscheidet der Rettungstaucher selbst über den Einsatz

Ein Tauchtrupp setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  •  1 Tauchereinsatzführer
  •  1 bis 3 Rettungstaucher
  •  1 Reservetaucher
  •  1 Signalmann

Ausbildungsstand

  •  5 aktive Rettungstaucher
  •  mehrere Signalmänner, jeder Rettungstaucher ist auch Signalmann
  •  3 Tauchereinsatzführer

Ausbildung

Die Ausbildung zum Rettungstaucher und Signalmann sind durch die Ordnung der Wasserwacht, der Dienstvorschrift Wasserrettungsdienst, der Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift sowei die GUV Regel 105-002 geregelt.

Die Ausbildung zum Rettungstaucher umfasst 105 Unterrichtseinheiten

Voraussetzungen als Rettungstaucher

  •  Vollendung des 15. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
  •  Bei Minderjährigen, schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung
  •  aktive Mitgliedschaft in der BRK-Wasserwacht
  •  Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) Silber oder Gold (nicht älter als 2 Jahre)
  •  Erste-Hilfe-Grundausbildung oder Erste-Hilfe-Training
  •  Sanitätsgrundausbildung A und B
  •  Wasserretter Ausbildung
  •  Gesundheitliche Eignung nach G 31 Überdruck

Die Ausbildung  zum Signalmann umfasst 20 Unterrichtseinheiten

Voraussetzungen als Signalmann

  •  Vollendung des 18. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
  •  Bei Minderjährigen, schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung
  •  aktive Mitgliedschaft in der BRK-Wasserwacht
  •  Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) Silber oder Gold (nicht älter als 2 Jahre)
  •  Erste-Hilfe-Grundausbildung oder Erste-Hilfe-Training
  •  Sanitätsgrundausbildung A und B
  •  Wasserretter Ausbildung
  •  Gesundheitliche Eignung

Weitere Qualifikation für Rettungstaucher

Taucheinsatzführer

Taucheinsatzführer ist ein geprüfter Rettungstaucher, der für die Durchführung von Tauchgängen verantwortlich ist. Als Taucheinsatzführer sollte nach Möglichkeit immer ein erfahrener Rettungstaucher herangezogen werden. Der Taucheinsatzführer ist für das Einsatzgeschehen im Bereich Rettungstauchen verantwortlich. Er hält Kontakt zu seinem zuständigen Wasserwacht-Einsatzleiter.

Ausbilder Tauchen

Lehrkräfte für Taucher im Rettungsdienst sind Ausbilder, welche Signalmann und Taucher im Rettungsdienst ausbilden und entsprechend der GUV Regel 105-002 fort- und weiterbilden, sowie die notwendigen Prüfungen abnehmen. Mit dem jährlichen Nachweis der Fortbildung sind sie für ihre umfangreiche, verantwortungsvolle und interessante, Tätigkeit gerüstet. Ausbilder Tauchen gehören der Lehrgruppe Tauchen des Bezirksverbandes Schwaben an.

Fortbildung

Nach der Ausbildung hat jeder aktive Rettungstaucher innerhalb von jeweils 12 Monaten mindestens 10 Tauchgänge unter Einsatzbedingungen mit einer Gesamttauchzeit von 300 Minuten durchzuführen, eine ärztliche Nachuntersuchung nach G31 abzulegen, sowie mindestens eine Unterweisung über die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz  GUV Regel 105-002 und Neuerungen auf dem Gebiet des Tauchwesens zu besuchen.

Nach der Ausbildung hat jeder aktive Signalmann innerhalb von jeweils 12 Monaten mindestens 5 Tauchgänge unter Einsatzbedingungen durchzuführen, sowie mindestens eine Unterweisung über die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz  GUV Regel 105-002 und Neuerungen auf dem Gebiet des Tauchwesens zu besuchen.

Nur eine fundierte Ausbildung und regelmäßige Übungen tragen dazu bei, die verschiedenen Suchtechniken im Einsatzfall professionell und schnell anwenden zu können!

Ausrüstung

Die Ortsgruppe stellt mehrere Tauchgeräte zur Verfügung.  In unserer Ortsgruppe verwenden wir aussschließlich Geräte der Firma Dräger, die auch die Zulassung für den Wasserrettungszug Schwaben erfüllen.

Alle Tauchgerätschaften benötigen eine Kaltwasser – Zulassung, denn wir Tauchen auch im winterlichen Gewässer!